Steuern · 8 Min. Lesezeit

AfA und GWG 2025 bis 2027: Degressive Abschreibung mit 30 % richtig nutzen

Wer eine Maschine, einen Firmenwagen oder Büromöbel kauft, kann die Kosten in der Regel nicht sofort als Betriebsausgabe abziehen. Sie werden über die Nutzungsdauer verteilt – die Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Für Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erlaubt der Gesetzgeber wieder eine deutlich schnellere degressive Abschreibung. Das verschiebt Steuerlast in die Zukunft und schont gerade in den ersten Jahren die Liquidität.

Dieser Leitfaden erklärt die Regeln auf Grundlage von § 6 und § 7 EStG und dem BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software. Stand: Oktober 2026. Ob ein bestimmtes Wirtschaftsgut begünstigt ist, klären Sie im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.

Lineare AfA: der Normalfall

Nach § 7 Abs. 1 EStG werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt. Welche Nutzungsdauer gilt, ergibt sich aus den amtlichen AfA-Tabellen; für einen Pkw sind dort zum Beispiel sechs Jahre, für Büromöbel dreizehn Jahre vorgesehen. Maßgeblich sind die Nettokosten, wenn Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.

Im Anschaffungsjahr wird nur zeitanteilig abgeschrieben: Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat vermindert sich der Jahresbetrag um ein Zwölftel. Eine Maschine, die im September gekauft wird, bringt im ersten Jahr also vier Zwölftel der Jahres-AfA. Der Rest wird am Ende in einem zusätzlichen Jahr abgeschrieben.

Degressive AfA mit bis zu 30 %

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG die Abschreibung in fallenden Jahresbeträgen. Abgeschrieben wird ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert. Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 % nicht übersteigen. Auch hier gilt im ersten Jahr die zeitanteilige Kürzung.

Weil der Prozentsatz auf einen immer kleineren Restwert angewendet wird, sinken die Beträge Jahr für Jahr. Ab einem bestimmten Punkt ergibt die lineare Verteilung des Restwerts auf die Restnutzungsdauer einen höheren Betrag. Der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA ist nach § 7 Abs. 3 EStG zulässig, der umgekehrte Weg nicht. Wer degressiv abschreibt, darf außerdem keine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung vornehmen.

Für Anschaffungen außerhalb dieses Zeitfensters galten andere oder gar keine degressiven Sätze; für ältere Wirtschaftsgüter läuft die einmal gewählte Methode weiter. Für Elektrofahrzeuge, die im selben Zeitraum angeschafft werden, sieht § 7 Abs. 2a EStG eine eigene, noch schnellere Staffel vor, beginnend mit 75 % im Anschaffungsjahr.

  • Zeitraum: Anschaffung 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027
  • Höchstens dreifacher linearer Satz, maximal 30 %
  • Nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
  • Wechsel zu linear erlaubt, zurück nicht

Rechenbeispiel: Maschine für 30.000 €

Eine Maschine kostet 30.000 € netto, die Nutzungsdauer beträgt acht Jahre, gekauft wird im September 2026. Linear ergibt das 3.750 € pro Jahr; im ersten Jahr sind es vier Zwölftel, also 1.250 €. Der lineare Satz liegt bei 12,5 %, das Dreifache wären 37,5 %, gedeckelt auf 30 %.

Degressiv sind es im ersten Jahr 30 % von 30.000 € für vier Monate, also 3.000 €. Im zweiten Jahr folgen 30 % vom Restbuchwert 27.000 €, also 8.100 €, im dritten 5.670 €. In den ersten drei Jahren werden damit 16.770 € abgeschrieben statt 8.750 € bei linearer AfA. Im sechsten Jahr ist die lineare Verteilung des Restwerts höher, und der Plan wechselt. Insgesamt wird in beiden Fällen genau dasselbe abgeschrieben – die degressive AfA verschiebt den Steuervorteil nur nach vorn.

GWG, Sammelposten und Computer

Geringwertige Wirtschaftsgüter dürfen nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgezogen werden, wenn sie selbstständig nutzbar sind und die Kosten ohne Vorsteuer 800 € nicht übersteigen. Für Gegenstände über 250 € ist ein Verzeichnis zu führen, sofern sich die Angaben nicht aus der Buchführung ergeben. Nicht selbstständig nutzbar ist ein Gegenstand, der nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen, technisch abgestimmten Wirtschaftsgütern genutzt werden kann.

Alternativ können Wirtschaftsgüter über 250 € bis 1.000 € in einen Sammelposten eingestellt werden, der nach § 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre mit je einem Fünftel aufgelöst wird. Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Wirtschaftsgüter eines Wirtschaftsjahres in dieser Größenordnung. Wer sich für den Sammelposten entscheidet, darf im selben Jahr nur Gegenstände bis 250 € sofort abziehen.

Für Computerhardware und Software lässt die Finanzverwaltung nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Laptops, Desktop-PCs und Peripherie können damit unabhängig vom Preis im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden.

Den Abschreibungsplan berechnen

Im AfA-Rechner von Toolula wählen Sie das Wirtschaftsgut aus den Vorlagen oder „Eigene Nutzungsdauer“, geben die Anschaffungskosten netto sowie Anschaffungsmonat und -jahr ein und wählen „Linear“ oder „Degressiv“. Der Rechner wendet für das eingegebene Datum die gesetzliche Obergrenze an – für Anschaffungen ab Juli 2025 bis Ende 2027 das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 % – und rechnet linear, wenn für den Zeitpunkt keine degressive AfA erlaubt ist.

Der Plan zeigt für jedes Jahr Buchwert zu Beginn, Abschreibung, kumulierte Summe und Buchwert am Ende und nennt das Jahr, in dem die degressive AfA zur linearen wechselt. Liegen die Kosten bei höchstens 800 € netto, weist der Rechner das Wirtschaftsgut als GWG mit Sofortabzug aus. Den Plan exportieren Sie als CSV für Ihre Buchhaltung.

Nicht abgebildet sind Sammelposten, die Sonderregel für Elektrofahrzeuge und Sonderabschreibungen nach § 7g EStG, die kleinen Betrieben mit einem Gewinn bis 200.000 € zusätzlich bis zu 40 % ermöglichen. Diese Fälle besprechen Sie am besten mit Ihrer Steuerberatung.

Häufig gestellte Fragen

Für welche Anschaffungen gilt die degressive AfA mit 30 %?

Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz beträgt höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 % vom Restbuchwert.

Lohnt sich die degressive AfA immer?

Sie bringt in den ersten Jahren höhere Abschreibungen und damit eine geringere Steuerlast, insgesamt wird aber nicht mehr abgeschrieben. Sinnvoll ist sie vor allem, wenn Ihr Gewinn jetzt hoch ist oder Sie Liquidität brauchen. Erwarten Sie in Zukunft deutlich höhere Gewinne, kann die lineare AfA günstiger sein.

Bis zu welchem Betrag kann ich sofort abschreiben?

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € netto, sofern sie selbstständig nutzbar sind. Computerhardware und Software dürfen nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 unabhängig vom Preis mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden.

Wie wird im Anschaffungsjahr gerechnet?

Zeitanteilig: Für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat entfällt ein Zwölftel. Bei Kauf im September zählen also vier Monate. Das gilt für lineare und degressive AfA.

Kann ich von linear zu degressiv wechseln?

Nein. Nach § 7 Abs. 3 EStG ist nur der Wechsel von der degressiven zur linearen AfA erlaubt. Die Entscheidung für degressiv fällt also im Anschaffungsjahr.

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