E-Rechnung · 7 Min. Lesezeit
E-Rechnung erhalten: XRechnung und ZUGFeRD öffnen, prüfen, bezahlen und archivieren
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen können. Im Alltag heißt das: Eine E-Mail bringt eine .xml-Datei, die niemand lesen kann, oder ein PDF, das sich ZUGFeRD-Rechnung nennt. Bevor Sie buchen oder bezahlen, zählen vier Fragen: Ist es wirklich eine E-Rechnung, was steht darin, stimmt sie, und welche Datei bewahren Sie auf?
Dieser Leitfaden geht die Schritte mit dem E-Rechnung-Validator von Toolula durch. Er läuft im Browser, die Rechnung wird also nie hochgeladen. Stand: November 2026; dies ist eine praktische Anleitung, keine Steuerberatung.
Schritt 1: Ist es wirklich eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format nach der europäischen Norm EN 16931. In Deutschland ist das meist eine XRechnung, eine reine XML-Datei in UBL- oder CII-Syntax, oder eine ZUGFeRD-/Factur-X-Datei, also ein PDF, in das dieselbe Art XML eingebettet ist.
Ein PDF ohne eingebettetes XML ist keine E-Rechnung, so amtlich es auch aussieht. Ebenso wenig ZUGFeRD in den Profilen MINIMUM und BASIC WL: Sie enthalten keine Positionen und erfüllen die EN 16931 nicht. In der Übergangszeit sind solche Rechnungen als „sonstige Rechnungen“ noch zulässig, als E-Rechnung zählen sie aber nicht.
- XRechnung (.xml, UBL oder CII): E-Rechnung
- ZUGFeRD / Factur-X im Profil EN 16931, EXTENDED oder XRECHNUNG: E-Rechnung
- ZUGFeRD MINIMUM oder BASIC WL: keine E-Rechnung
- PDF ohne eingebettetes XML, Scan oder Foto: keine E-Rechnung
Schritt 2: Ohne Spezialsoftware öffnen
Im Browser oder Texteditor zeigt eine XRechnung nur Code, denn sie enthält Daten, kein Layout. Ziehen Sie die Datei stattdessen in den Validator. Er liest UBL, CII und das in ZUGFeRD- und Factur-X-PDFs eingebettete XML und stellt die Rechnung dar wie auf Papier: Verkäufer und Käufer, Rechnungsnummer und Daten, Positionen, Umsatzsteuer-Aufschlüsselung, Summen und Zahlungsbedingungen.
Unter „Syntax“ sehen Sie das Format und die Spezifikationskennung (BT-24), aus der das Profil hervorgeht. Findet Toolula in einem PDF kein XML, ist es ein gewöhnliches PDF, und es gilt Schritt 1.
Schritt 3: Prüfen, bevor Sie buchen oder bezahlen
Eine E-Rechnung kann technisch einwandfrei und trotzdem falsch sein: Summen, die nicht aufgehen, eine fehlende USt-IdNr., eine fehlende Käuferreferenz bei Behördenrechnungen. Der Validator führt rund 80 Geschäftsregeln aus EN 16931 und XRechnung 3.0 auf dem XML aus und nennt jeden Verstoß mit Regel-ID und betroffenem Feld, etwa BR-CO-15 für eine nicht passende Gesamtsumme oder BR-DE-15 für eine fehlende Käuferreferenz.
Fehler bedeuten, dass die Rechnung eine Regel verletzt und berichtigt werden sollte; Warnungen sind Hinweise. Ändern Sie die E-Rechnung eines Lieferanten nicht selbst, sondern schicken Sie ihm Regel-ID und Feld und bitten Sie um eine berichtigte Rechnung. Die Prüfung ist ein kuratierter Auszug des offiziellen KoSIT-Schematrons, nicht der vollständige Regelsatz; für eine verbindliche Prüfung vor dem Einreichen bei einer Behörde nutzen Sie zusätzlich den KoSIT-Validator.
Schritt 4: Bezahlen und die richtige Datei aufbewahren
Stimmt der Inhalt, zahlen Sie mit „IBAN & Betrag kopieren“ oder „SEPA-Zahlungs-QR anzeigen“, ohne etwas abzutippen. Für die Freigabe oder Ihre Steuerberatung erzeugt „Drucken / Lesbares PDF“ eine lesbare PDF/A-3-Kopie mit angehängtem Original-XML.
Steuerlich ist die strukturierte Datei das Original der Rechnung. Bewahren Sie das XML bzw. das ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML unverändert und auffindbar auf; für Rechnungen gilt in Deutschland in der Regel eine Frist von acht Jahren. Ein Ausdruck oder umgewandeltes PDF ist eine praktische Kopie, kein Ersatz.
Papier und einfache PDFs, die weiter ankommen
Bis die Übergangsregeln auslaufen, schicken manche Lieferanten weiter Papier- oder PDF-Rechnungen. Auch diese sollen später durchsuchbar und lesbar abgelegt sein. „Scan zu durchsuchbarem PDF“ begradigt Foto oder Scan und legt eine Textebene darüber, „PDF in PDF/A umwandeln“ macht daraus ein Archivformat. Zur E-Rechnung wird die Datei dadurch nicht, aber Ihr Archiv bleibt einheitlich.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich eine spezielle Software, um E-Rechnungen zu empfangen?
Nein. Als Empfangsweg genügt ein E-Mail-Postfach. Zum Lesen und Prüfen reicht ein Viewer wie der E-Rechnung-Validator von Toolula, der in jedem aktuellen Browser ohne Installation läuft.
Darf ich noch PDF-Rechnungen per E-Mail bekommen?
In der Übergangszeit ja: bis Ende 2026 von allen Rechnungsstellern, bis Ende 2027 von Unternehmen mit höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz – sofern Sie als Empfänger dem PDF zustimmen. Ab 2028 müssen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen E-Rechnungen sein.
Was tue ich, wenn eine E-Rechnung die Prüfung nicht besteht?
Schicken Sie dem Lieferanten Regel-ID und Feld aus dem Prüfbericht und bitten Sie um eine berichtigte Rechnung. Würden Sie das XML selbst ändern, veränderten Sie das Originaldokument.
Welche Datei muss ich aufbewahren?
Die strukturierte Datei: das XRechnung-XML bzw. das ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML, unverändert. Eine lesbare PDF-Kopie ist nützlich, ersetzt das Original aber nicht.
Wird meine Rechnung bei der Prüfung hochgeladen?
Nein. Die Datei wird in Ihrem Browser-Tab gelesen und geprüft; es gibt keinen Server, der sie empfängt.
